Die Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote des Vereins Aquilegia für private Gruppen.

Anmeldung

  • Führungen können ganzjährig während den Öffnungszeiten sowie auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten gebucht werden. Der Verein Aquilegia behält sich jedoch vor, auf einen Terminwunsch nicht einzugehen, wenn sich nicht genügend Mitglieder für die Führung zur Verfügung stellen können.
  • Für die Führungen gilt eine maximale Gruppengrösse von 16 Personen. Bei mehr als 16 Personen muss für entsprechend viele Gruppen gebucht werden.
  • Die Führung ist für die Aquilegia erst verbindlich, wenn die Durchführung von der Aquilegia bestätigt worden ist.

Führungsgeld

  • Das Führungsgeld beträgt pro Gruppe 160.- CHF. Entsteht durch einen individuellen Programmwunsch ein zusätzlicher Aufwand, kann der Betrag abweichen und wird bei der Buchung speziell vereinbart.
  • Die Führung kann entweder bar oder per Rechnung bezahlt werden.
  • Bei kurzfristigen Absagen (weniger als eine Woche vorher) wird 50% des Führungsgeldes verrechnet. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vorher, wird der volle Betrag verrechnet.
  • Kurzfristige Verschiebungen werden wie Absagen behandelt und voll verrechnet.
  • Bei verspätetem Erscheinen der Gruppe kann nicht garantiert werden, dass die führende Person länger als bis zum Ende der Führung gemäss der Buchung zur Verfügung stehen kann. Es wird der volle Preis verrechnet.
  • Sollte der Verein Aquilegia die gebuchte Führung kurzfristig nicht wahrnehmen können, wird kein Führungsgeld geschuldet, es besteht aber auch kein Anspruch auf eine Entschädigung.

Durchführung

  • Eine Führung dauert in der Regel 1 Stunde. Auf Anfrage ist auch eine andere Führungsdauer möglich.
  • Die Führungen finden bei jeder Witterung statt. Witterungsbedingte Programmanpassungen bleiben unabhängig vom gewählten Thema vorbehalten.
  • Sind durch einen Anlass im Botanischen Garten gewisse Gartenbereiche nicht zugänglich, bleiben kurzfristige Programmanpassungen vorbehalten.

Versicherung

  • Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

Bern, 8. Januar 2024